Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast, bitte schenken Sie den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Stattreisen Köln e.V. und werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Bestandteil unseres Vertrages über die vereinbarten Leistungen.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde Stattreisen Köln e.V. den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Stattreisen Köln e.V. zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich erfolgen.
(3) Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Stattreisen Köln e.V. bekannt, - durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. - nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
(4) Bei öffentlichen Angeboten von Stattreisen Köln e.V. kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande. Die AGBs gelten, soweit sie Bestandteil des öffentlichen Angebotes sind.
(5) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Stattreisen Köln e.V. sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stattreisen Köln e.V.
(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang seitens Stattreisen Köln e.V. sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Stattreisen Köln e.V. setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
(4) Die Teilnehmerzahl sollte max. (30) Personen betragen. berschreitungen sind gesondert zu vereinbaren. Alternativen sind möglich, aber mehr als 30 Personen sind nicht empfehlenswert. Bei Rundgängen, die den Besuch anderer Einrichtungen vorsehen, wie z.B. Brauhausführungen, ist die Teilnehmerzahl ggf. auf 25 Personen begrenzt.
(5) Stattreisen Köln e.V. behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise
(1) Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG keine Umsatzsteuer.
(2) Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf max. 30 Teilnehmer. Der Fremdsprachenzuschlag wird mit € 25,- berechnet. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Kurtaxe/Abgaben) sind zusätzlich zu zahlen.
(3) Der vereinbarte Rechnungsbetrag wird nach der Durchführung fällig. Er ist entweder im Anschluß an die Veranstaltung bar oder per Scheck zu zahlen oder nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen.
(4) In vereinbarten Fällen und bei von Stattreisen Köln e.V. öffentlich angebotenen Rundgängen ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an den/die Rundgangsleiter/in zu erfolgen, es sei denn, das Ticket für den Rundgang wurde vorher bei Köln Ticket und/oder per print@home erworben und ist damit bereits bezahlt.
(5) Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
(6) Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann Stattreisen Köln e.V. ein Entgelt in Höhe von 5 % des anfallenden Rechnungspreises berechnen.
4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
(1) Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Stattreisen Köln e.V..
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stattreisen Köln e.V. ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
- vom 7. – 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
- danach 90 % des vereinbarten Preises.
(3) Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Stattreisen Köln e.V. sind verpflichtet, bis max. 30 Minuten auf die Teilnehmer zu warten. Bei entsprechenden Wartezeiten wird der volle Preis berechnet, die Veranstaltung jedoch entsprechend gekürzt. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste von Stattreisen Köln e.V. entsprochen.
(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
5. Stornierung/Rücktritt seitens Stattreisen Köln e.V.
Stattreisen Köln e.V. behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:
(1) - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmer - bei Einwirkung höherer Gewalt - bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters ohne Ersatzmöglichkeit In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
(2) - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten - wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind. In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Stattreisen Köln e.V. auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.
6. Haftung
(1) Stattreisen Köln e.V. haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Stattreisen Köln e.V. haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Stattreisen Köln e.V. anzuzeigen.
(4) Eine Haftung seitens Stattreisen Köln e.V. bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder Stattreisen Köln e.V. noch Rundgangsleiter/in die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.
7. Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegenüber Stattreisen Köln e.V. verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.
8. Datenschutz
(1) Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Stattreisen Köln e.V. für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(2) Diese Daten werden in übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand
(1) Der Kunde kann Klagen gegen Stattreisen Köln e.V. nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Köln.
(2) Für Klagen von Stattreisen Köln e.V. gegen den Kunden ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen von Stattreisen Köln e.V. dessen Sitz, also Köln.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
gültig ab 1.1.2012